Projekte

House of Energy Innovationsförderung

Das hessische Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Wohnen (HMWEVW) hat beschlossen, Mittel für die Innovationsförderung des House of Energy e.V. (HoE) bereit zu stellen. Die Vergabe dieser Mittel erfolgt auf der Grundlage des Hessischen Energiegesetzes (HEG) vom 9. Oktober 2019 entsprechend der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung und im Sinne der HoE-Satzung. Hierbei arbeiten HMWEVW und HoE im Rahmen ihrer jeweiligen Zuständigkeiten eng zusammen.

 

1.      Was kann gefördert werden?

 

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben sowie Innovationen, welche den vier in der Satzung definierten Kernbereichen des House of Energy zugeordnet werden können:

  • Erneuerbare Energien,
  • Systemintegration und intelligente Energiebereitstellung,
  • Energieeffizienz,
  • sowie energiewirtschaftliche Forschung.

Gefördert wird dabei die inhaltliche Arbeit zur Entwicklung innovativer Konzepte, neuer Technologien, neuer Verfahren und neuer Geschäftsmodelle. Konkret erfolgt die Förderung entsprechend Teil II, Nr. 3 der Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung auf Basis von § 6 des Hessischen Energiegesetzes vom 9. Oktober 2019.

 

2.      Wer kann gefördert werden?

 

Die House of Energy Innovationsförderung richtet sich an Interessierte aus dem House of Energy-Netzwerk. Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen mit Sitz in Hessen. Verbundprojekte sind möglich. Zur Reduzierung der Komplexität werden Einzelanträge bzw. Verbundprojekte mit kleinen Projektkonsortien bevorzugt. Kurze Projektlaufzeiten werden begrüßt. Im Übrigen ist auf die Richtlinie des Landes Hessen zur energetischen Förderung zu verweisen.

 

3.      Art und Umfang der Förderung

 

Die Förderung erfolgt im Wege der Anteilsfinanzierung als nicht rückzahlbarer Zuschuss zu den zuwendungsfähigen Ausgaben und wird nachschüssig auf Ausgabenbasis gewährt. Dazu sind die tatsächlich getätigten Ausgaben nachzuweisen. Zuwendungsfähig sind ausschließlich die zur Durchführung des Vorhabens und zur Erreichung des Zwecks der Förderung erforderlichen Ausgaben. Die Obergrenze der Förderung ist wie folgt festgelegt:

  • Für die Förderung von Universitäten, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen gelten folgende Obergrenzen:

    -  bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der Grundlagenforschung. Bei allen anderen Hochschulen, die Projekte ohne Unternehmensbeteiligung beantragen, können ausnahmsweise aufgrund ihrer vorwiegenden Lehrtätigkeit bis zu 100 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gefördert werden,

    -  bis zu 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der industriellen Forschung,

    -  bis zu 25 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei der experimentellen Entwicklung.
  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft werden bis zu 50 Prozent gefördert.

Die Zuwendung beträgt maximal 200.000 € pro Projektantrag. Die Laufzeit eines Projektes beträgt maximal 1,5 Jahre. Die ggf. erforderliche Kofinanzierung der Ausgaben ist mit Eigenmitteln zu decken.

 

4.      Antragsverfahren

 

Das Verfahren ist zweistufig.

Die erste Stufe besteht in der Einreichung der Projektskizze.

Bitte nutzen Sie für die Erstellung der Projektskizze ausschließlich die zur Verfügung stehende Vorlage und reichen diese als PDF-Datei beim House of Energy ein. Dazu steht die Emailadresse Innovationsfoerderung@house-of-energy.org zur Verfügung. Der Eingang der E-Mail wird bestätigt. Die Bearbeitung der Anträge erfolgt in der Reihenfolge ihres Eingangs.

Die Projektskizze ist die Grundlage für die inhaltliche Evaluation des Projekts in Bezug dessen Beitrag zu den in der Satzung definierten vier Kernbereichen des House of Energy. Sie wird vom House of Energy mit einer Entscheidungsempfehlung zur fachtechnischen Prüfung an das HMWEVW weitergeleitet.

Für positiv bewertete Projektskizzen kann nach Aufforderung durch das House of Energy in der zweiten Stufe einen Vollantrag bei der Wirtschafts- und Infrastrukturbank Hessen (WIBank) gestellt werden. Das House of Energy unterstützt hierbei.

Nach der Erteilung des Förderbescheids durch die WIBank wirkt das House of Energy in begleitender, unterstützender und moderierender Form bei der Projektumsetzung mit.